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Arbeitsmedizin & Arbeitssicherheit kinderleicht

FAQ (Frequently Asked Questions) Arbeitsmedizin

1. Was macht der Betriebsarzt?

Der Betriebsarzt stellt seine fachliche Kompetenz im Rahmen der arbeitsmedizinischen Betreuung von Unternehmen in verschiedensten Branchen. Betriebsärzte unterstützen Unternehmen zum Beispiel bei der Erstellung der Gefährdungsbeurteilung/Gefährdungsanalyse. Er ist der Ansprechpartner für die gesamte Belegschaft zu arbeitsmedizinischen Themen wie beispielsweise Unfallverhütung und arbeitsmedizinische Vorsorgen.

2. Was ist eine arbeitsmedizinische Vorsorge?

Die arbeitsmedizinische Vorsorge beruht auf der individuellen Einschätzung von Arbeitsplätzen im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung. Das Ziel der Vorsorge ist die frühzeitige Erkennung und Verhütung von arbeitsbedingten Erkrankungen.
Durch die Präventionsarbeit soll ein Beitrag zum Erhalt der Gesundheit der Beschäftigten geleistet werden. Jeder Mitarbeiter hat das Recht an der arbeitsmedizinischen Vorsorge teilzunehmen, um sich je nach individuellen Gefahren für Ihre Gesundheit und Sicherheit bei der Arbeit regelmäßig untersuchen zu lassen (§11 ArbSchG).

3. Betriebliches Gesundheitsmanagement (BGM)

Das betriebliche Gesundheitsmanagement umfasst ein weites Spektrum des Arbeitsschutzes.
Hierin werden alle Maßnahmen sowie die strukturellen Veränderungen der Belegschaft im Rahmen der Gesundheitsförderung zusammengefasst.
Des Weiteren unterstützt dieser Bereich die gesetzlich vorgeschriebene Wiedereingliederung von Mitarbeitern (Betriebliches Wiedereingliederungsmanagement), die mindestens 7 Wochen krank bzw. arbeitsunfähig waren und Ihre Tätigkeit im Betrieb wieder aufnehmen möchten.

4. Mutterschutz

Die Mutterschutzfrist beträgt mindestens sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber die Mitarbeiterin in diesem Zeitraum nicht beschäftigen darf.
Die Betriebe müssen für jeden Arbeitsbereich jeweils eine Gefährdungsbeurteilung nach §10 MuSchG erstellen, in der individuelle Gefahren gelistet sind, denen eine stillende oder schwangere Frau ausgesetzt sein kann.
Nach Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber muss eine Meldung an die Bezirksregierung bzw. an das zuständige Gewerbeaufsichtsamt getätigt werden.

5. Arbeitsunfall

Ein meldepflichtiger Arbeitsunfall ist ein Unfall, der innerhalb der Firma passiert und bei dem die Ausfallzeit (Krankschreibung) nach dem Tag des Unfalls mindestens 3 Kalendertage beträgt.
Wenn ein Mitarbeiter also am Montag einen Arbeitsunfall hat, gilt der Ausfall ab Dienstag. Ist der Mitarbeiter am Donnerstag wieder einsatzfähig, so muss der Arbeitsunfall nicht bei der Berufsgenossenschaft gemeldet werden; ist dies nicht der Fall, muss er zwingend gemeldet werden.
Wichtig: Hier gelten Kalendertage, nicht nur die Werktage!

6. DGUV Vorschrift 2

Was steht in der DGUV V2:
In der DGUV V2 wird die Verpflichtung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz für die betriebsärztliche und sicherheitstechnische Betreuung der Unternehmen konkretisiert.
Es regelt die Verpflichtung des Unternehmers sich anlassbezogen durch einen Betriebsarzt/Arbeitsmediziner oder eine Fachkraft für Arbeitssicherheit mit entsprechender Fachkunde in Fragen zur Einhaltung der Sicherheit sowie des Gesundheitsschutzes beraten zu lassen.
Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben eine beratende Funktion (Stabstelle), sie übernehmen nicht die Verantwortung der Unternehmer.

7. Berufsgenossenschaft

Es gibt verschiedene Berufsgenossenschaften, die in Deutschland gewerblich sind. Diese lauten wie folgt: BGN (Berufsgenossenschaft Nahrung) für die Bereiche des Gastgewerbes und die Verarbeitung von Nahrungsmitteln, die BGW Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege für die Bereiche der Gesundheitsdienste wie z. B. Praxen, Krankenhäuser etc., die BG RCI als Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie mit den Bereichen Chemie, Bergbau, Papier, Leder, Zucker, Baustoffe-Steine-Erden, die BGHM Berufsgenossenschaft Holz und Metall mit den Bereichen Holz und Metall, die BG Verkehr mit den Bereichen Güter- & Personenverkehr, Logistik, Luftfahrt, Binnenschifffahrt, Seeschifffahrt und Fischerei sowie Fahrschulen, die VBG Verwaltungs-Berufsgenossenschaft mit den Bereichen Büroarbeitsplätze, AÜG/Zeitarbeit, Bewachung, technisch ausgestattete Betriebe, Betriebe der keramischen Glasindustrie sowie die Betriebe der Straßen-, U-Bahnen und Eisenbahnen.
Jeder Arbeitnehmer ist über sein Unternehmen bei der Berufsgenossenschaft versichert.
Die Berufsgenossenschaften sind neben den Gewerbeaufsichtsämtern die Kontrollorgane zur Umsetzung der (GDA) Gemeinsame-Deutsche-Arbeitsschutzstrategie.

8. Ergonomie am Arbeitsplatz

Im übertragenden Sinne bedeutet die Ergonomie am Arbeitsplatz, dass die Arbeitsbedingungen an den Menschen angepasst werden.
Wichtig hier ist, dass der Mensch im Vordergrund steht und nicht die Arbeit.
Es hat die Herkunft aus dem Griechischen. Die Zusammensetzung kommt von den Wörtern: („ergon“ = „Arbeit“) & („nomos“ = „Regel“/ bzw. „Gesetz“).

9. Arbeitsmedizinische Vorsorgeverordnung (ArbMedVV)

Die ArbMedVV regelt seit 2008 die Vorsorgeuntersuchungen. Ihr Ziel ist, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und diesen vorzubeugen; sie richtet sich an die Arbeitgeber und an die Betriebsärzte.

10. Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)

Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) ist eine allgemeine Regelung für die Rechte und Pflichten des Arbeitgebers in Bezug auf die Beschäftigten sowie die Überwachung des Arbeitsschutzes nach dem hier vorgegebenen Gesetz.

11. Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)

Diese Verordnung dient der Sicherheit und dem Schutz der Gesundheit der Beschäftigten beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten.